Patientenservice

IST EINE OPERATION

WIRKLICH

NOTWENDIG?

Nur die richtige Diagnose führt zur
erfolgreichen Behandlung.

IST EINE OPERATION WIRKLICH NOTWENDIG?

Starke Rückenschmerzen. Alles, was der Arzt bisher verordnet hatte, wirkt nur vorübergehend oder gar nicht. Schmerzmittel, Spritzen, Physiotherapie zeigen kaum Wirkung. Erschreckend oft hören die Patienten dann den ärztlichen Rat: „Da kann man leider nichts mehr machen. Sie müssen sich operieren lassen!“

Spätestens zu diesem Zeitpunkt beginnt nahezu jeder Betroffene, sich zu erkundigen und im Internet zu recherchieren. Denn plötzlich stellen sich viele Fragen: Muss das wirklich sein? Gibt es denn gar keine Alternative? Wie riskant ist die OP? Welche Komplikationen kann es geben? Welche Spätfolgen? Wie oft treten diese auf?

Die Sorgen sind berechtigt. Denn Wissenschaftler haben in vielen Studien festgestellt: Mindestens jede dritte orthopädische Operation ist gar nicht nötig. Das betrifft hauptsächlich Eingriffe an Knie oder Hüfte.

Bei Wirbelsäulen-Operationen ist es noch dramatischer. Hier vermuten Experten und Krankenkassen, dass sogar mindestens 80 Prozent aller Rücken-Eingriffe vermeidbar wären.

Was viele Betroffene nicht wissen: Wenn konservative Methoden ohne Erfolg bleiben, können minimal-invasive Verfahren nicht nur die Schmerzen beseitigen, sondern oft auch eine OP vermeiden. Das betrifft zum Beispiel Techniken wie röntgengesteuerte Infiltrationen, Behandlungen mit Hochfrequenz-, Thermo- oder Lasersonden, das Veröden von Nervenfasern sowie das Einsetzen von Hydrogel-Implantaten.

Was den meisten Patienten ebenfalls unbekannt ist: Schon seit mehreren Jahren hat jeder, dem der Arzt eine Wirbelsäulen-Operation empfohlen hat, das Recht auf eine Zweitmeinung. Er kann sich auf Kosten seiner Krankenkasse bei einem anderen Wirbelsäulenspezialisten untersuchen lassen.

Eine weitere Diagnose von einem Experten hat viele Vorteile. Sie kann eine Fehldiagnose vermeiden oder aber beim Patienten auch einfach Zweifel ausräumen und ein besseres Gefühl verschaffen, falls tatsächlich eine OP nötig sein sollte.

Rechtsgrundlage für eine qualifizierte Zweitmeinung bei geplanten Wirbelsäulen- oder Bandscheiben-Operationen ist das 2015 vom Bundestag verabschiedete Versorgungsstärkungsgesetz (§ 27b SGB V). Demnach hat jeder Behandelte das Recht auf die Herausgabe aller Ergebnisse und Unterlagen seines Erstbefundes. Mit diesen Ergebnissen kann der Patient anschließend zu einem weiteren Facharzt gehen um sich eine zweite Meinung einzuholen ohne erneut alle Untersuchungen durchführen zu müssen.

Ärzte, die zu einer Operation an der Wirbelsäule, zum Beispiel zu einer Versteifung, raten sind verpflichtet, die Patienten über ihren Rechtsanspruch auf eine Zweitmeinung zu informieren und nötige Unterlagen für den Zweitmeiner zusammenzustellen.

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